Kanzlei Jüde

Kanzlei für Strafrecht

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Tötungsdelikte:

Als Fachanwältin für Strafrecht bin ich neben dem allgemeinen Strafrecht hauptsächlich im Bereich Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht sowie im Rahmen des Kapitalstrafrechts bzw. der Gewalt- und Tötungsdelikte schwerpunktmäßig tätig.

 

Warum habe ich mich schwerpunktmäßig für diese Bereiche entschieden?

Nun, zunächst möchte ich voranstellen, dass es Menschen sind, die zu mir in die Kanzlei kommen, die sich in einer schwerwiegenden Lage befinden und Hilfe benötigen. Und gerade wenn ein Tötungsdelikt im Raum steht, einen ruhigen und sachlich strukturierten Ansprechpartner an ihrer Seite benötigen.

Bereits in meiner Jugend habe ich mich dafür interessiert, warum Menschen schwere Sexualstraftaten und Tötungsdelikte begehen. Aus diesem Interesse an der Tiefe der menschlichen Psyche und deren Abgründen haben sich dann nach und nach die Schwerpunktgebiete entwickelt. Die Schwerpunktgebiete stehen dabei oftmals in unmittelbaren Zusammenhang oder bedingen sich.

 

Was genau versteht man nun aber eigentlich unter dem Begriff  der Tötungsdelikte?

Als Tötungsdelikt wird zunächst eine Straftat gegen das menschliche Leben verstanden.

Zu den Tötungsdelikten zählen hierbei u.a. Delikte, wie Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB), aber auch fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 STGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), etc.

Welche unterschiedlichen Tötungsbereiche gibt es?

Neben den bekannten Serienkillern, die eher die Seltenheit sind, gibt es eine Reihe von alltäglichen Situationen, in denen einem Tötungsdelikte begegnen. Da wäre zum einen das Beziehungsdelikt: Der z.B. gekränkte oder eifersüchtige Partner, der seinen Partner z.B. in flagranti erwischt, der Tyrannenmord, Intimizide (Tötung des Intimpartners, Trennungen als Auslöser für Gewaltdelikte), Femizide (Tötung einer Frau auf Grund ihres Geschlechts), Kindstötungen, Tötungen aus sexuellen Motiven, aus finanziellen Beweggründen, Tötung auf Grund von eingenommenen Substanzen (Alkohol, Drogen, etc.), Gewaltspiralen, Psychosen, oder gar die Tötung auf Verlangen. Genauso kann man sich aber z.B. auch schon des Tatvorwurfes der fahrlässigen Tötung gegenübersehen, wenn man eine Person bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommen ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Mord und Totschlag sind anders, als landläufig vermutet wird, beides Delikte, die die vorsätzliche Tötung eines Menschen charakterisieren. Der Täter muss den Erfolgseintritt (den Tod des Opfers) also gewollt haben.  Neben der vorsätzlichen Begehungsweise erfolgt jedoch auch dann eine Bestrafung, wenn das Delikt mit bedingtem Tötungsvorsatz (sog. Eventualvorsatz, dolus eventualis) begangen wird. Darunter versteht man, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat, also damit rechnen musste, dass sein Handeln den Tod des Opfers bewirken kann.

Für den Tatvorwurf „Mord“ müssen zudem weitere Merkmale, die sog. Mordmerkmale, wie z.B. Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, eine heimtückische oder grausame Begehungsweise, mit gemeingefährlichen Mitteln oder eine Tötung zu Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat als Motiv gegeben sein.

 

Was sollte man tun, wenn man Beschuldigter eines Tötungsdeliktes ist?

Der Tatvorwurf eines Tötungsdeliktes ist ein schwerwiegendes Delikt, welches meist mit einer langjährigen Freiheitsstrafe sowie möglicherweise einer anschließenden Sicherungsverwahrung geahndet wird.

Wer also ein (versuchtes) Tötungsdelikt begangen hat, bzw. wegen eines Tötungsdeliktes oder versuchten Tötungsdeliktes beschuldigt wird, sollte schleunigst den Gang zum Strafverteidiger suchen und am besten einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren, der in dem Bereich Erfahrung hat.

Denn gerade bei dem Tatvorwurf eines Tötungsdeliktes ist Eile geboten und jeder Schritt muss von Anfang an in die richtigen Bahnen gelenkt werden, da sich Fehler später nur sehr schwer korrigieren lassen. Gerade wenn sie der Ansicht sind, dass sie unschuldig sind, ist es umso wichtiger einen Strafverteidiger zu konsultieren, damit dieser mit Ihnen die entsprechenden Beweismittel erarbeiten und die entsprechenden Beweisanträge für Sie stellen kann.