Die Aufstellung von Verhaltensregeln birgt immer ein Risiko, da jeder Fall anders ist und immer nur individuell beurteilt werden kann. Dennoch habe ich mich entschieden, Ihnen ein paar „allgemeine Verhaltenstipps“ mit an die Hand zu geben. Diese Verhaltensregeln sind nur als „allererste Hilfe“ zu verstehen, damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können. Die Regeln haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersparen Ihnen keinesfalls den Gang zum Anwalt! Es mag eine Menge Ratgeber, Foren und Tipps im Internet geben, aber jeder Fall ist anders und ohne Fachkenntnis und den Blick in die Ermittlungsakte lässt sich niemals eine sachkundige und verbindliche Aussage treffen.
Daher zunächst der wohl wichtigste Tipp:
Sofern Sie sich dafür entscheiden, einen Opferanwalt, bzw. Strafverteidiger zu Rate zu ziehen, tun Sie dies frühzeitig! Dies kann Ihnen einige Menge an Ärger ersparen und nur nur so lassen sich die Dinge frühzeitig in die richtigen Bahnen lenken. Fehler die hier durch eigenes rumprobieren entstehen, können selbst von einem geschulten Rechtsanwalt später nur schwer wieder ausgebügelt werden.