Ist gegen Sie ein Strafurteil ergangen, haben Sie die Möglichkeit dagegen Rechtsmittel einzulegen. Urteile können im Strafverfahren entweder mit dem Rechtsmittel der Berufung oder der Revision angegriffen werden.
Beachten Sie hierbei jedoch, dass nur eine sehr kurze Frist von einer Woche ab Verkündung des Urteils Zeit bleibt, um Rechtsmittel fristgerecht einzulegen.
Wenn Sie Rechtsmittel gegen ein bereits gegen Sie ergangenes Urteil einlegen möchten bzw. über die Erfolgsaussichten eines solchen beraten werden wollen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir unter der Rufnummer 0228 / 688 186 – 10.