Unter dem Begriff des Kapitalstrafrechts versteht der Jurist Tötungsdelikte, wie Mord und Totschlag. Das Kapitalstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Strafverteidigung und stellt in besonderes hohem Maße Anforderungen an den Strafverteidiger, da hier in der Regel besonders hohe Haftstrafen oder gar lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten stehen. Es ist die Königsdisziplin der Verteidigung.
Sollten Sie sich mit einem derart starken Tatvorwurf konfrontiert sehen, sollten Sie sich zeitnah in die Hände eines erfahrenen Strafverteidigers begeben, da es sich meist um sehr umfangreiche Verfahren handelt und sowohl strafprozessuale, als auch materiellrechtliche Spezialkenntnisse erfordert.
Ferner werden in derartigen Verhandlungen vor dem Schwurgericht psychologische, rechtsmedizinische, als auch psychiatrische Kenntnisse verlangt.
Nur mit einem erfahrenen Strafverteidiger können Sie eine sinnvolle und zielführende Prozessstrategie entwickeln.
Es verlangt oftmals eine umfangreiche Menge vorherigen Aktenstudiums, als auch vertiefter Spezialkenntnisse, wobei nicht selten die Frage der Schuld eine Rolle spielt.
Frau Rechtsanwältin Jüde hat bereits in einigen großen Verfahren vor dem Schwurgericht verteidigt. Stetige Fortbildungen im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts sind ihr hierbei von enormen Vorteil.
Sind Sie oder ein Angehöriger mit einem solchen Tatvorwurf konfrontiert?
Oder ist ein Angehöriger von Ihnen festgenommen worden und sitzt nun in Untersuchungshaft?
Rufen Sie mich gerne unter der Rufnummer 0228 / 688 186 – 10 an.