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Am 20.12.2022 wurde mir von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Fachanwaltsurkunde verliehen. Seither darf ich die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ führen.
Am 20.12.2022 wurde mir von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Fachanwaltsurkunde verliehen. Seither darf ich die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ führen.